Heilpraktiker bilden in Deutschland den einzigen Berufsstand, der neben den Ärzten eigenverantwortlich Heilkunde ausüben darf. Die Erlaubnis wird nach Bestehen einer staatlichen Prüfung erteilt, die aus einer Auswahl aus den schriftlichen Prüfungsaufgaben von Medizinern und einer mündlichen Überprüfung von Ärzten des Gesundheitsamtes besteht.
Die Heilpraktikerausbildung ist eine medizinische Ausbildung. Das geprüfte Heilpraktikerwissen befähigt zunächst nur zur medizinischen Beurteilung. Das Wissen und die Fähigkeit heilend tätig zu sein, müssen sich Heilpraktiker in gesonderten Therapieausbildungen aneignen.
Ich habe in meiner Heilpraktikerausbildung auf vordergründige Einführungen in die Vielzahl von naturheilkundlichen Ansätzen verzichtet und mich in gesonderten Thearpieausbildungen auf die beiden großen, eigenständigen Therapien, der Klassischen Homöopathie und der Craniosacralen Osteopathie, spezialisiert und diese um eine Begleittherapie, die Kinesiologie, ergänzt.
Als Homöopathen dürfen sich nur die Ärzte und Heilpraktiker bezeichnen, die nach bestimmten einheitlichen Kriterien eine abgeschlossene, auf die Klassische Homöopathie spezialisierte Ausbildung bei einer anerkannten Fachschule absolviert haben. Dies ist erforderlich, weil die Klassische Homöopathie eine sehr umfangreiche, eigenständige Therapieform ist, die ein anderes Denken, Erklären und Vorgehen bei Krankheiten voraussetzt als wir es in der Medizin oder Naturheilkunde vorfinden.
Die Anwender von homöopathischen Mitteln als „Hausmittel“, beziehungsweise als anthroposophische oder naturheilkundliche Einzel- oder Komplexmittel erlangen in der Fachwissenschaft nicht den Status eines „Homöopathen“.