
Ich bin bei diversen Krankenkassen (auch TK, AOK) für Osteopathieleistungen gelistet. Häufig benötigen Sie eine Verordnung für Osteopathiebehandlungen, deren Ausstellungsdatum vor dem Datum des Behandlungstermins liegen muss. Die Kassen übernehmen die Kosten mit unterschiedlichen Sätzen.
Bei privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen rechne ich nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Dabei liegen meine Kosten für eine klassisch homöopathische Behandlung über den Sätzen der GebüH.
THERAPIE SOLLTE ALLEN MÖGLICH SEIN
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